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Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Stand 01/2021)

1.Angebot und Angaben

1.1. Jedes Immobilienangebot von Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH und jedes diesbezügliche Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind, es sei denn, Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben durch einen Vertragspartner beauftragt. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Gesetzlich erforderliche Angaben, insbesondere Angaben gemäß der aktuellen EnEV, fordert der Makler beim Anbieter grundsätzlich an. Der Makler haftet ausdrücklich nicht dafür, dass diese Unterlagen und Angaben bereitgestellt werden und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Angaben.

1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Vermieter / Verkäufer stammenden Angaben, mit denen Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter allein – auch gegenüber Dritten – verantwortlich, da die
Informationsweiterleitung ausschließlich auf dessen Auskünften beruht.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger
bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben
werden.

1.5. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Provision

2.1 Der Anspruch auf Provision kommt unter den vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlichen Bestimmungen zustande.

2.2 Die Höhe der Provision richtet sich nach der dafür getroffenen, vertraglichen Vereinbarung und unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Sie ist bei Abschluss eines gültigen Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig und zahlbar. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatzes.

Die Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages unterliegt einer Anpassung bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.

2.3 Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig und zahlbar, wenn der Vertragspartner, dessen Familienangehörige oder ein mit dem Vertragspartner in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter Gebrauch macht.

2.4 Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert, sofern nicht Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH ein grobes Verschulden an diesem Umstand trifft.

3. Verhandlungen

3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH einzuleiten.

3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH Bezug zu nehmen und der
zuständige Ansprechpartner von Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH über das Ergebnis zu
informieren.

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH und der
Anbieterseite vorgenommen werden.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

3.5. Wird Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar
anfertigen zu lassen, so trägt diese Kosten der Auftraggeber. Kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

4. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, besteht die widerlegliche Vermutung, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

5. Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt unter den gesetzlich dafür vorgesehenen Bestimmungen zustande.

6. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten tätig werden.

7. Haftung

7.1. Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt wird.

7.2. Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

7.3. Eine Gewähr für Sach- und oder Rechtsmängel der durch Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH angebotenen Objekte sowie die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von Nordsee Immobilien Uwe Mennenga GmbH ist ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Norden als Gerichtsstand vereinbart.


-- Kostenlose Wertermittlungen --


§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann. Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.

b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.

§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses

a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.

a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.

c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.

§ 3 Pflichten des Nutzers

a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.

§ 4 Haftung

1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.